WARTUNG & INSTANDSETZUNG VON ABSCHEIDERANLAGEN

Unser Dorr Abscheiderservice ist mit modernen Saug- und Spülfahrzeugen für Sie regelmäßig im Einsatz und kümmert sich um die Leerung und Reinigung Ihrer Abscheideranlage sowie um die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung des Abscheiderinhalts. Wir inspizieren und warten Anlagen normgerecht und führen auch Generalinspektionen mit Dichtheitsprüfung durch.

Unser Rundum-Service für Abscheideranlagen:

  • Beratung vor Ort
  • Visuelle Begutachtung samt Bericht und Fotodokumentation
  • Erstellen Ihres Betriebstagebuchs und Protokoll aller notwendigen technischen Unterlagen
  • Halbjährliche Wartung, auf Wunsch Einarbeitung in die monatlichen Eigenkontrollen
  • Entleerung und Reinigung
  • Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung inklusive Bericht mit Fotodokumentation
  • Behebung evtl. Mängel, Sanierung der Anlage(n) und Rohrleitungen
  • Instandsetzung, Organisation von Ersatzteilen
  • Schulung und Einweisung in monatliche Eigenkontrollen
  • Verkauf von Spezialwerkzeug für monatliche Eigenkontrollen

Betreiberpflichten bei Ölabscheider (DIN 1999-100) , z. B. an Tankstellen und KFZ-Werkstätten

  • Monatliche Eigenkontrolle der Funktionsfähigkeit und des Zustands der Abscheideranlage sind mindestens monatlich von einem Sachkundigen durchzuführen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Die Koaleszenzeinrichtung ist gegebenenfalls zu reinigen und grobe Schwimmstoffe sind zu entfernen.  
  • Halbjährliche Wartung durch einen Sachkundigen entsprechend den Hersteller- und Behördenvorgaben. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt und die Arbeiten im Betriebshandbuch dokumentiert werden. 

Betreiberpflichten für die Planung, den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen 

Die DIN 4040-100 in Verbindung mit der europäischen Norm DIN EN 1825 beschreibt die Grundlagen, die erfüllt sein müssen, damit ein Fettabscheider installiert und betrieben werden darf (z. B. in der Gastronomie, in Großküchen). 

Übersicht Ihrer Pflichten als Betreiber:

  • Monatliche Eigenkontrolle der Funktionsfähigkeit und des Zustands der Abscheideranlage sind mindestens monatlich von einem Sachkundigen durchzuführen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.  

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