WARTUNG & INSTANDSETZUNG VON ABSCHEIDERANLAGEN
Unser Dorr Abscheiderservice ist mit modernen Saug- und Spülfahrzeugen für Sie regelmäßig im Einsatz und kümmert sich um die Leerung und Reinigung Ihrer Abscheideranlage sowie um die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung des Abscheiderinhalts. Wir inspizieren und warten Anlagen normgerecht und führen auch Generalinspektionen mit Dichtheitsprüfung durch.
Unser Rundum-Service für Abscheideranlagen:
- Beratung vor Ort
- Visuelle Begutachtung samt Bericht und Fotodokumentation
- Erstellen Ihres Betriebstagebuchs und Protokoll aller notwendigen technischen Unterlagen
- Halbjährliche Wartung, auf Wunsch Einarbeitung in die monatlichen Eigenkontrollen
- Entleerung und Reinigung
- Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung inklusive Bericht mit Fotodokumentation
- Behebung evtl. Mängel, Sanierung der Anlage(n) und Rohrleitungen
- Instandsetzung, Organisation von Ersatzteilen
- Schulung und Einweisung in monatliche Eigenkontrollen
- Verkauf von Spezialwerkzeug für monatliche Eigenkontrollen
Betreiberpflichten bei Ölabscheider (DIN 1999-100) , z. B. an Tankstellen und KFZ-Werkstätten
- Monatliche Eigenkontrolle der Funktionsfähigkeit und des Zustands der Abscheideranlage sind mindestens monatlich von einem Sachkundigen durchzuführen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Die Koaleszenzeinrichtung ist gegebenenfalls zu reinigen und grobe Schwimmstoffe sind zu entfernen.
- Halbjährliche Wartung durch einen Sachkundigen entsprechend den Hersteller- und Behördenvorgaben. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt und die Arbeiten im Betriebshandbuch dokumentiert werden.
- Wichtig: Auch Bauteile, die nicht direkt zur Abscheideranlage gehören (z. B. Abwasserhebe- und Pumpanlagen oder Rückstauverschlüsse) müssen regelmäßig gewartet werden.
- Entnahme & Entleerung: spätestens dann, wenn die Menge der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit 80 % der max. Speichermenge erreicht. Wenn die abgeschiedene Schlammmenge 50 % des Schlammfangvolumens erreicht hat, erfolgt spätestens die Schlammentnahme.
- Nach Havariefällen mit ethanolhaltigem Kraftstoff wie z. B. E 10 ist die Abscheideranlage kurzfristig zu entleeren und zu reinigen.
- Betriebstagebuch: zur Dokumentation der Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen, Überprüfungen und die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel sowie die Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe.
- Generalinspektion: Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen (mit Prüfbericht). Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.
- Entnahme von Abwasserproben: Die Anforderungen zur Entnahme nach DIN 38402-11 sowie weitere Analysevorschriften (z. B. DIN EN ISO 9377-2) sind zu beachten. Wir informieren bei Fragen.
Haben Sie Fragen dazu? Unsere fachkundigen Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter.
Betreiberpflichten für die Planung, den Betrieb und die Wartung von Fettabscheideranlagen
Die DIN 4040-100 in Verbindung mit der europäischen Norm DIN EN 1825 beschreibt die Grundlagen, die erfüllt sein müssen, damit ein Fettabscheider installiert und betrieben werden darf (z. B. in der Gastronomie, in Großküchen).
Übersicht Ihrer Pflichten als Betreiber:
- Monatliche Eigenkontrolle der Funktionsfähigkeit und des Zustands der Abscheideranlage sind mindestens monatlich von einem Sachkundigen durchzuführen und im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.
- Betriebstagebuch: zur Dokumentation der Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen, Überprüfungen und die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel sowie die Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe. Auch Wasch- und Reinigungsmittel (Achtung: keine chlorhaltigen Reinigungsmittel!) müssen dokumentiert werden genauso wie Hilfs- und Betriebsstoffe.
- Jährliche Wartung durch einen Sachkundigen entsprechend den Hersteller- und Behördenvorgaben inklusive Wartungsbericht und Bewertung. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt und die Arbeiten im Betriebshandbuch dokumentiert werden.
- Generalinspektion: Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen (mit Prüfbericht). Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.
- Entsorgungsintervalle: Schlammfang und Fettabscheider mindestens einmal im Monat vollständig entleeren. Sofern im Einzelfall längere Entleerungsintervalle mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden sollten, ist der Umfang der Eigenkontrolle mit der zuständigen Behörde bzw. dem Betreiber der öffentlichen Abwasseranlage abzustimmen.
- Freier Zugang zur Anlage. Auch eine Probeentnahme des ablaufenden Wassers (hinter dem Abscheider) muss reibungslos möglich sein.
Haben Sie Fragen dazu? Unsere fachkundigen Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter.