Betrieb und Pflege von Hauskläranlagen
Mit unseren Spezialfahrzeugen leeren wir Abwassersammelgruben, Hauskläranlagen, gewerbliche Kleinkläranlagen und Klärgruben aller Art – ob Einzelentleerung oder Sammelentleerung. Sprechen Sie uns an, in welchem Turnus Sie uns brauchen.
Dezentrale Lösung Hauskläranlage
Die Entsorgung der häuslichen Abwässer in eine öffentliche Kanalisation ist – gerade für kleinere Gemeinden in ländlich strukturierten Gebieten – ein enormer finanzieller Kraftakt, der oft nur mit hohen Zuschüssen des Landes realisiert werden kann. Weit über den Ausbau des Kanalnetzes hinaus verursacht der Unterhalt des Kanalsystems sowohl für die Gemeinde als auch für den einzelnen Bürger hohe Kosten. Durch die Geländebeschaffenheit, die geringe Einwohnerdichte und die Zersiedelung entstehen lange Wege, welche das Kanalsystem überwinden muss – und somit natürlich auch ein erheblicher finanzieller Mehraufwand.
War es bis vor wenigen Jahren noch Ziel, auch in kleinen Gemeinden alle Gemeindeteile und Anwesen komplett zu kanalisieren, realisiert man heute immer mehr dezentraler Lösungen, welche auch vom Bayerischen Landtag seit 1996 unterstützt und als Dauerlösung akzeptiert werden. Somit stellen Hauskläranlagen keine Übergangslösung, sondern eine Dauerlösung dar und sind eine kostengünstige Alternative zum Kanalanschluss.
Warum müssen die Kleinkläranlagen zweimal jährlich gewartet werden?
In der Eigenüberwachungsverordnung ist gesetzlich festgelegt, dass mechanisch belüftete Anlagen in Bayern zweimal jährlich gewartet werden müssen. Diese Anlagen verfügen über ein Alarmsystem, das bei Fehlfunktion oder Stromausfall alarmiert. Bei der Wartung wird das Schlammvolumen in der Vorklärung gemessen sowie einige chemische Bestimmungen wie pH-Wert, Leitfähigkeit, Temperatur, O2-Gehalt, und der CSB-Wert. Der CSB-Wert (chemischer Sauerstoffbedarf) gibt an, wie viel Sauerstoff die Bakterien pro Liter Wasser benötigen, um das Abwasser zu reinigen. Da man in der Regel diese Werte nicht selbst bestimmen kann, wird eine Fachfirma beauftragt. Es wird ein Wartungsprotokoll angefertigt, dessen Kopie der Betreiber mit der Rechnung erhält. Bei der zweijährigen Kontrolle der Anlage durch einen PSW (privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft) wird überprüft, ob eine regelmäßige Wartung stattgefunden hat und ob die Werte unter der gesetzlichen Höchstgrenze CSB 150 mg/Liter liegen. Der PSW meldet das Ergebnis nach jeder Kontrolle dem zuständigen Landratsamt. Können Sie die Wartungen nicht nachweisen, wird das Landratsamt einschreiten.
Wie oft muss die Grube nach Einbau entleert werden?
Bei jeder Wartung wird das Schlammvolumen überprüft. Sie werden darauf hingewiesen, wenn die Grube entleert werden muss. Dies fällt etwa alle 2-3 Jahre an.