FACHGERECHTE ENTSORGUNG VON ASBEST UND ASBESTHALTIGEN BAUSTOFFEN

Bei Asbest handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Hierfür sind für die Entsorgung und den Transport sogenannte Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine erforderlich. 

Asbest ist oft als Bestandteil in Fassadenplatten (Eternit®), Dacheindeckungen, aber auch in Blumenkästen oder Fensterbänken enthalten

Beispiele:

  • Elektro-Heizgeräte: Nachtspeicheröfen, Kachelöfen, Heizstrahler
  • Wärmetechnik: Brut- und Trockenöfen, Härte- und Glühöfen
  • Heizungstechnik: Heizkessel, Dichtungen, Lufterhitzer
  • Haushaltsgeräte: Elektroherd, Backöfen, Wäschetrockner, Haartrockner, Toaster, Bügeleisen
  • Lüftungs- und Brandschutztechnik: Brandschutzplatten, Brandschutztüren, Brandschutztore
  • Elektrotechnik: Sicherungskästen, Hochspannungsverteiler
  • Tresore

VORSICHT BEI ASBESTABBRÜCHEN: GESUNDHEITSGEFAHR! 

Als professioneller Entsorger raten wir Ihnen dringend, Asbestabbrüche nicht selbst vorzunehmen, sondern sie in die Hände von Fachpersonal mit Schutzkleidung zu geben. Asbest darf weder mit anderen Abfallarten gemischt noch in der Restmülltonne entsorgt werden!

Haben Sie generelle Fragen zur Asbestentsorgung? 
Kontaktieren Sie gerne unser Vertriebsteam.

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