FACHGERECHTE ENTSORGUNG VON ASBEST UND ASBESTHALTIGEN BAUSTOFFEN
Bei Asbest handelt es sich um einen gefährlichen Abfall nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Hierfür sind für die Entsorgung und den Transport sogenannte Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine erforderlich.
Asbest wurde früher in der Bauindustrie eingesetzt und fällt bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an. In der Europäischen Union sind asbesthaltige Baustoffe wie Asbestzement mittlerweile verboten und müssen ordnungsgemäß nach TRGS 519 verpackt werden. Asbesthaltige Baustoffe werden deshalb in Big Bags oder so genannten Platten-Big-Bags staubdicht verpackt. Diese Big Bags stellen wir Ihnen in verschiedenen Größen zur Verfügung.